Das vorgesehene Baugelände wird für die Durchführung von Bau- oder Abbrucharbeiten vorbereitet.
Für die Vorbereitung der Baustelle ist ein Bodengutachten erforderlich, genauso wichtig sind Baugutachten, Baumfällgenehmigung und Baumschutz.
Bevor das Bauvorhaben starten kann, muss das Gelände freigeräumt werden. Wir bieten unsere Dienste gerne bei der Freiräumung des Geländes an.
Wenn Bäume gefällt werden sollen, können wir Ihnen bei diesem Anliegen helfen. Die Baumfällung erfolgt mittels Hebebühne und Seilklettertechnik.
Damit Baufahrzeuge und Lieferanten die Baustelle problemlos erreichen können, ist die Errichtung der Baustraße notwendig. Diese Dienstleistung wird von uns auch angeboten.
Da Gehwege für schwere Baumaschinen nicht geeignet sind, wird ein provisorischer Gehwegübergang benötigt, damit es zu keinen unnötigen Schäden des Gehweges kommt.
Die Grobabsteckung definiert die Platzierung auf dem Grundstück zum Ausheben der Baugrube bzw. Abschieben des Erdreiches.
Unser Angebot umfasst auch Hilfe bei der Errichtung von Halteverbotszonen.
Das Strafgesetzbuch bestimmt unter § 315c Abs. 1 Nr. 2, dass wer „die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, da[ss] er [...] Hindernisse bereitet [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Aus diesem Grund raten wir immer dazu, eine Halteverbotszone zu errichten.
Die Baugrundvorbereitung ist der erste Schritt, um das Bauvorhaben physisch zu starten. Der Boden muss untersucht werden, damit man weiß, was sich unter der Oberfläche befindet. Je nach Bodenbeschaffenheit, kann auch das Projekt entsprechend weiter geplant werden.